Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hier können die Kosten mit dem Velo, dem ÖV, oder dem eigenen Auto entstanden sein. Beim Abziehen von Fahrtkosten gibt es verschiedene Details zu beachten. Die angefallenen Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall zulässig und müssen mehrere Bedingungen erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.